Bestens behandelt: Wir sind hochspezialisiert im Arzthaftungs- und Medizinrecht.

Unsere Expertise

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir im Osnabrücker Raum und weit darüber hinaus viele Kliniken sowie niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche. Hier arbeiten wir mit mehreren Versicherern zusammen und können auf jahrelange Erfahrung mit einer Vielzahl geführter zivilgerichtlicher Verfahren zurückblicken.

Im Medizinrecht beraten und vertreten wir Leistungserbringer (d. h. z. B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten uvm.) zu allen rechtlichen Aspekten des Gesundheitssystems, insbesondere hinsichtlich:

  • Approbation
  • Berufs- und Standesrecht
  • Honorar
  • Kooperationsformen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, Anstellung von Ärzten, überörtliche Gemeinschaftspraxis)
  • Praxisgründung und Praxisübernahme
  • Vertragsarztrecht, Zulassungsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen


Konfliktvermeidung im Vorfeld

Wie unsere medizinischen Mandanten legen auch wir großen Wert auf Prävention. Viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich klären, bevor es zu Prozessen mit der Gefahr der negativen Berichterstattung in der lokalen oder regionalen Presse kommt. In Fällen, in denen sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, profitieren Sie von unseren umfassenden Sachkenntnissen und Prozesserfahrungen.


Ihr Ansprechpartner im Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Martin Windmöller (Fachanwalt für Medizinrecht)


Auszug unserer Kompetenzen