In guten und in schlechten Zeiten:
Wir sind als Spezialisten im Familienrecht an Ihrer Seite!

Unsere Expertise

Wir bieten unseren Mandanten in der Region Osnabrück und darüber hinaus dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung umfassende Hilfe in allen familienrechtlichen Fragen. Insbesondere in:

  • Scheidungsfällen
  • der Gestaltung und notariellen Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Eheverträgen
  • der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Fragen des Umgangs- und Sorgerechts
  • Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung


Unser Ansatz

Eskalationen vermeiden, sofern möglich. Der beste Weg im Familienrecht ist die Konfliktprävention. Lässt sich eine streitige Auseinandersetzung aber nicht umgehen, finden Sie bei uns durchsetzungsstarke Anwälte, die Sie außergerichtlich und gerichtlich engagiert und kompetent vertreten. Außerdem profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen notariellen Erfahrung.


Ihre Ansprechpartner im Familienrecht in Osnabrück

Rechtsanwältin Claudia Rauf (Fachanwältin)


Auszug unserer Kompetenzen




 

Höchstpersönliches. Gut beraten.

Die ehe- und familienrechtlichen Schwerpunkte der Notare bei Langheim.Riedel

Schließen Eheleute den Bund fürs Leben, so gelten für sie automatisch die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Ehe. Diese Vorschriften betreffen insbesondere die Bereiche Güterrecht, Unterhalt und Versorgung im Alter.

Diese gesetzlichen Regelungen können durch einen Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen der Eheleute angepasst werden. Um die unparteiische rechtliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrages sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung von Eheverträgen zwingend vor.


Unser Ansatz

Wir erläutern Ihnen individuell, unabhängig und unparteiisch die bestehenden Gestaltungsspielräume und beraten Sie bei der Wahl des für Sie passenden Ehemodells, das auch im Falle einer Scheidung eine faire und für beide Parteien angemessene Regelung darstellt. Nach sorgfältiger Beratung können die Parteien einen für sie passenden Güterstand auswählen. Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung. Daneben können durch Ehevertrag Vereinbarungen zur Frage des Unterhalts im Falle der Scheidung der Ehe getroffen werden, sowie zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Auch wenn die Eheleute bereits getrennt leben oder wenn die Ehe gescheitert ist, ist häufig der Abschluss eines Ehevertrags zur Regelung der Trennungszeit und der Scheidungsfolgen möglich und sinnvoll.

Im Rahmen einer sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ treffen Eheleute einvernehmliche Vereinbarungen zur Erleichterung und Verkürzung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Dies kann zu erheblichen Kostenersparnissen führen. Scheidungsfolgevereinbarungen enthalten regelmäßig Vereinbarungen zur Beendigung des bestehenden Güterstandes, zur Verteilung des Vermögens, zum nachehelichen Unterhalt, zum Sorge- und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, zur Verteilung des Vermögens sowie ggf. zum Versorgungsausgleich. Auch hier berät der Notar die Parteien und erläutert die bestehenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Notar muss nicht nur prüfen, ob sie die gesetzlichen Regelungen ihren persönlichen Verhältnissen anpassen sollten. Wenn bereits für Eheleute häufig die Notwendigkeit bestehen wird, durch Vertrag Vereinbarungen für den Fall der Trennung zu treffen, dann gilt dies umso mehr für nicht verheiratete Partner, die dauerhaft zusammenleben. Risiken bestehen hier insbesondere, wenn gemeinsame Investitionen getätigt werden (z.B. gemeinsamer Erwerb von Wohneigentum). Ein Partnerschaftsvertrag kombiniert mit einem Erbvertrag kann die Risiken im Trennungsfall und auch bei dem Tod eines Partners verringern.


Vorteil Rechtssicherheit

Neben dem Ehe- und Partnerschaftsrecht – dem Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit im Familienrecht – hat der Notar auch im Eltern-Kind-Verhältnis zahlreiche Aufgaben und schafft Rechtssicherheit. Dies betrifft insbesondere Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, die Regelung von Unterhaltsverpflichtungen sowie die Mitwirkung in Adoptionsverfahren. Anträge auf Annahme als Kind, sowie die erforderlichen Einwilligungserklärungen bedürfen zudem ebenfalls der notariellen Beurkundung.


Vorsorge ist alles

Schließlich sind unsere Notare auch im Hinblick auf die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung Ihre Ansprechpartner in der Region Osnabrück und darüber hinaus.


Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Windmöller