Professionelle Anwälte sind die halbe Miete.

Unser Schwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir behalten für Sie den Überblick! Das Wohnungsmietrecht ist, ebenso wie das Gewerbemietrecht und das Wohnungseigentumsrecht, von ausführlichen gesetzlichen Regelungen und einer umfassenden Rechtsprechung geprägt, die für viele Mieter und Vermieter sowie Wohnungs- und Teileigentümer und sogar Verwalter kaum mehr überschaubar ist. Form- und Fristvorschriften sind daher oftmals ebenso unbekannt, wie der Umfang der Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien. Hier zahlt sich für Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung und Expertise als Osnabrücker Kanzlei im Gewerbe- und Wohnungsmietrecht aus.


Unser Ansatz

Wir gestalten und prüfen für private und gewerbliche Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Verwalter in und um Osnabrück Mietverträge und beraten und vertreten insbesondere beim Hausgeldeinzug, Forderungsrealisierungen, Wünschen nach Vertragsänderungen und -beendigungen sowie Kündigungen. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne Ihre Rechtsvertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn es um Räumungsprozesse oder die Reichweite von Schönheitsreparatur- oder Instandhaltungspflichten und Mietmängeln geht.


Beratung von Wohnungseigentümern

Im Wohnungseigentumsrecht gestalten wir für Sie Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Daneben beraten wir Sie bei der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und nehmen Ihre Rechte bei der Frage nach Beschlussanfechtungen wahr.


Ihre Ansprechpartner im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel

Auszug unserer Kompetenzen



 

Ihr Zuhause, rechtssicher mit unserer Beratung.

Die wohnungseigentumsrechtlichen Schwerpunkte der Notare bei Langheim.Riedel

Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause und dort sollen Sie sich von Anfang an wohlfühlen. Unser Ziel ist deshalb, Ihnen dabei zu helfen, dass in der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kein Streit aufkommt. Profitieren Sie von unserer Expertise von der Beratung und Beurkundung der Teilungserklärung bis zum Kaufvertrag.


Kompetenz gewinnt

Die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lassen selbständiges Eigentum an einzelnen Gebäudeteilen regelmäßig nicht zu. Etwas Anderes gilt aber dann, wenn das Grundstück nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgeteilt wird. Nach dieser Aufteilung (sog. Teilungserklärung) gehört die einzelne Wohnung dem jeweiligen Wohnungseigentümer (sog. Sondereigentum), während das Grundstück und alle dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen (sog. Gemeinschaftseigentum) der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Miteigentumsanteilen gehört.

Die Teilungserklärung stellt das „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümer dar. Deshalb ist kompetente, sorgfältige und zuverlässige notarielle Beratung so entscheidend. Die Teilungsurkunde regelt nicht nur die genaue Abgrenzung der einzelnen Eigentumswohnungen, sondern über die Gemeinschaftsordnung auch das Zusammenleben der Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung finden sich Aussagen zur Verteilung der Kosten der Wohnanlage und zur Verwaltung des Anwesens.


Wir sind für Sie da

Der Notar berät den Eigentümer über die bestehenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, neben dem Kaufvertrag entwirft und beurkundet er die Teilungsurkunde nebst Gemeinschaftsordnung und sorgt für den grundbuchlichen Vollzug.


Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Windmöller