Auf unsere Expertise können Sie bauen.
Ein stabiles Fundament für Ihr Projekt
Optimale Beratung im Bau- und Architektenrecht in Osnabrück Stadt und Land und darüber hinaus.
Unser Ansatz
Konfliktvermeidung im Vorfeld. Wir beraten Sie bei Verhandlungen und entwerfen rechtssichere Verträge, insbesondere Bauträger- und Generalunternehmerverträge. Für gewerbliche Mandanten schaffen wir die Grundlage für dauerhafte und erfolgreiche Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen.
Falls es doch zum Streit kommt: Wir vertreten Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich, etwa in Baumängelprozessen. Um Ihre Interessen effektiv zu vertreten, kooperieren wir mit qualifizierten Sachverständigen. Ihre Ansprüche gegen Dritte setzen wir durch – mit Erfahrung und Augenmaß.
Lösungen aus einem Guss
Architekten und Ingenieure beraten wir umfassend und professionell. Wir gestalten individuelle Verträge und vertreten Sie in allen Honorar- und Haftungsfragen sowie in urheberrechtlichen Konflikten. Wir verteidigen Sie gegen Gewährleistungsansprüche und von der Gegenseite geltend gemachte Planungs- oder Überwachungsfehler. Dabei übernehmen wir für Sie auch die Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
Ihre Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus FleigeAuszug unserer Kompetenzen
Bauvertragsrecht
- Entwurf und Prüfung von Verträgen nach BGB und VOB/B
Baumängelrecht
- Geltendmachung von Mängeln und Verteidigung gegen Gewährleistungsansprüche
Beweissicherung
- Vertretung in gutachterlichen und gerichtlichen Beweisverfahren
Erschließungsrecht
- Erschließungsverträge und Grundstückserschließung
Privates Immissionsrecht
- Abwehr von nachbarschaftlichen Immissionen
Sicherheiten
- Durchsetzung und Abwehr von Bauhandwerkersicherungen, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften
Streitverkündungen
- Erhaltung und Abwehr von Regressansprüchen
Vertragsstrafen
- Geltendmachung und Abwehr von Vertragsstrafen aufgrund von Verzögerungen
Verzugsschäden
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verzögerungen
Werklohn
- Durchsetzung von Werklohnforderungen auf der Grundlage von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung