Ihr Erbe in vertrauensvollen Händen.

Erben und Vererben in Osnabrück

Beides erfordert die richtige Beratung. Mit Kompetenz und Erfahrung beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei:

  • Gestaltung und Beurkundung letztwilliger Verfügungen
  • Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen bzw. Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Fragen der Nachlasshaftung
  • Fragen der Testamentsvollstreckung
  • Fragen der Unternehmensnachfolge


Unser Schwerpunkt

Konfliktvermeidung durch klare und rechtssichere Gestaltung im Vorfeld. Das Erbrecht unterliegt gerade in den vergangenen Jahren einer ständigen Veränderung sowohl in rechtlicher, wie auch in steuerlicher Hinsicht. Nicht selten kommt es aufgrund unklarer letztwilliger Verfügungen oder wegen Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft zu Konflikten. Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen verhindern. Sollte dennoch eine streitige Auseinandersetzung erforderlich sein, haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. Zudem profitieren Sie von unserer notariellen Tätigkeit und Erfahrung.


Ihre Ansprechpartner im Erbrecht in Osnabrück Stadt und Land

Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige (Fachanwalt für Erbrecht)

Auszug unserer Kompetenzen



 

Richtig vererben. Richtig schenken.

Die erbrechtlichen Schwerpunkte der Notare bei Langheim.Riedel

Die Vermögensübertragung in die nächste Generation kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: Zum einen im Wege der Erbfolge, also erst nach dem Tode, zum anderen durch Übertragung zu Lebzeiten.

Das Gesetz gibt dabei grundsätzlich die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.


Gut beraten ist halb gewonnen

In der Bundesrepublik Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung, bzw. Übertragung an. Zu keinem Zeitpunkt war exzellente und maßgeschneiderte notarielle Beratung daher wichtiger als heute.

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge, d.h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament am Vorteilhaftesten. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne fachkundige Beratung ist dies nicht möglich.

Denn das Gesetz unterscheidet nicht, ob der Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen etc. besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Die Liste ließe sich problemlos weiterführen. Hier hilft Ihnen unsere Expertise.


Sicher ans Ziel

Sollen Pflichtteilsansprüche vermieden werden oder die Erbschaftssteuer gespart werden, spricht vieles für eine lebzeitige Übertragung. Die lebzeitige Übertragung ermöglicht auch die Absicherung von nahen Angehörigen, die geordnete Übertragung von Familienunternehmen und die Vorsorge vor Haftungsrisiken.

Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, spricht man dabei von vorweggenommener Erbfolge. Eine lebzeitige Übertragung führt aber zunächst einmal zu einem unmittelbaren Rechtsverlust beim Veräußerer, sodass dieser genau abwägen muss, ob der lebzeitige Verlust des Eigentums an der konkreten Sache für ihn rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kann dieser Punkt bejaht werden, verfügt der Notar über einen breiten Katalog an Regelungsmöglichkeiten, bei Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung.


Wer vorsorgt hat kein Nachsehen

Soll die Übertragung des Vermögens erst nach dem Tode erfolgen, kommt der vorsorgenden Beratung durch den Notar ebenfalls große Bedeutung zu. Zu Lebzeiten setzen viele Menschen alles daran, ihr Vermögen zu mehren und für dessen Verwaltung Sorge zu tragen.

Für die Zeit nach dem Tod sorgen dagegen die wenigsten vor. Mehr als 70% der Deutschen haben kein Testament. Von den existierenden Verfügungen von Todes wegen ist der weitaus größte Teil falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich oder gar gänzlich unwirksam. Liegt kein wirksames Testament vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Diese gesetzliche Regelung trägt natürlich dem Einzelfall keine Rechnung, sondern trifft schematische Aussagen dazu, wer in die Rechtspositionen des Verstorbenen eintritt. Besser ist es, durch eine Verfügung von Todes wegen individuelle Regelungen zu treffen. Der rechtlichen Beratung bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen kommt daher große Bedeutung zu.

Es ist das tägliche Brot des Notars, sich mit Fragen der aktiven Gestaltung der Erbfolge zu befassen. Der Notar kann Ihnen in einem persönlichen Gespräch die komplexe Materie des Erbrechts erläutern und gemeinsam mit Ihnen, die für Sie richtige Lösung Ihrer Probleme finden. Dabei haben notarielle Testamente und Erbverträge den großen Vorteil, dass im Regelfall ein kostenpflichtiger Erbschein nach dem Erbfall nicht mehr erforderlich ist.

Neben der vorsorgenden Gestaltung des Erbfalls durch Verfügungen von Todes wegen und lebzeitigen Übertragungen steht der Notar auch nach dem Erbfall zur Regelung von Nachlassangelegenheiten zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen.


Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Windmöller