Mit Augenmaß, Erfahrung und Übersicht
Insolvenzrecht bei Langheim.Riedel

Unsere Expertise

Rechtsanwalt Holger Riedel ist seit 2003 regelmäßig von den Gerichten bestellter Insolvenzverwalter und seit 2004 zudem als Zwangsverwalter tätig. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen insolvenzrechtlichen Fragen, in der Insolvenzverwaltung, in der Bearbeitung von Nachlassinsolvenzen sowie in der Zwangsverwaltung.


Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung bildet seit 15 Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Riedel.

Daher hat sich Rechtsanwalt Riedel in den von ihm als Insolvenzverwalter bearbeiteten Verfahren als leistungsstarker, kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner der Gerichte erwiesen. Sog. „Kleinverfahren“ werden von ihm und seinem Team schnell, effizient und sorgfältig bearbeitet und mit einer entsprechenden Quote für die Gläubiger zeitnah abgeschlossen.

Die Bearbeitung der Regelinsolvenzverfahren erfolgt mit Sorgfalt und Umsicht. Sofern die Möglichkeit der Unternehmensfortführung erkennbar ist, sind wir in der Lage, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und kurzfristig in Ergebnisse umzusetzen. Dafür stehen wir in Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die jederzeit die erforderlichen Kapazitäten für die Bearbeitung aller steuerrechtlichen Belange bereitstellen können, ebenso die wirtschaftlichen Aspekte, Zahlen und Fakten aufbereiten, damit eine sachgerechte Entscheidung durch das Gericht und den Insolvenzverwalter getroffen werden kann.

In unserem effizienten Büroapparat, verbunden mit unseren Kooperationspartnern, sehen wir eine unserer Stärken. Wir können jederzeit flexibel auf uns gestellte insolvenzrechtliche Aufgaben reagieren, ohne dafür starre Bearbeitungsebenen vorhalten zu müssen. Spezielle insolvenzrechtliche Schulungen unserer Mitarbeiter und fachliche Fortbildungen der Rechtsanwälte sichern die hohe Qualität unserer Arbeit. Aus unserer langjährigen forensischen Praxis kennen wir erfahrungsgemäß sehr genau die mit einem Prozess verbundenen Verfahrens- und Kostenrisiken einschließlich der Risiken, die mit der Realisierung gerichtlich festgesetzter Ansprüche und Forderungen einhergehen. Der sorgsame Umgang mit den Ressourcen der Insolvenzmasse, insbesondere deren Erhalt, hat für uns oberste Priorität.


Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts liegt unser Schwerpunkt in der Beratung und (außergerichtlichen sowie gerichtlichen) Vertretung sämtlicher an einem Insolvenzverfahren Beteiligten, insbesondere Insolvenzschuldner, Geschäftsführer/ Vorstände, Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer und Banken. Wir beraten darüber hinaus regelmäßig Unternehmen sowie deren Organe und Gesellschafter im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus vertreten wir Gläubiger erfolgreich auch in Insolvenzanfechtungsverfahren zur Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters.


Bearbeitung von Nachlassinsolvenzen

Bei einem Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein spezielles Insolvenzverfahren über das Sondervermögen „Nachlass“. Wir stellen durch die langjährige Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Riedel als Insolvenzverwalter in diesem Bereich sicher, dass der vorhandene Nachlass zur gleichmäßigen Befriedigung aller Nachlassgläubiger eingesetzt wird.


Zwangsverwaltung

Herr Rechtsanwalt Riedel wird seit dem Jahr 2004 als Zwangsverwalter von verschiedenen Amtsgerichten bestellt. Unterstützt von einem hoch spezialisierten Team garantiert er die professionelle Durchführung von Zwangsverwaltungsmaßnahmen mit einem Höchstmaß an Effizienz und Transparenz gegenüber den Gerichten und Gläubigern.

Zudem steht Rechtsanwalt Riedel auch für die Wahrnehmung von Versteigerungsterminen insbesondere für Banken zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Holger Riedel (Insolvenzverwalter u. Zwangsverwalter)


Auszug unserer Kompetenzen