Fair Play: Wir schützen Sie vor Wettbewerbsverstößen und sichern Ihr geistiges Eigentum.
Unsere Expertise
Im Bereich des Wettbewerbs- und des Urheberrechts vertreten wir Sie in Osnabrück und Umgebung gegen jedes Foulspiel der Konkurrenz, denn unlauterer Wettbewerb ist ein Verstoß gegen die Regeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Ein solcher Verstoß kann zu Unterlassungsansprüchen und empfindlichen Schadensersatzansprüchen führen. Wir helfen Ihnen im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Durchsetzung eigener oder Abwehr fremder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und bei der rechtssicheren Gestaltung von Werbemitteln, Internetauftritten und Online-Shops.
Wir gehen für Sie schnell und effektiv gegen Unternehmen vor, denen ein Wettbewerbsverstoß vorzuwerfen ist. Abmahnungen und Anträge im einstweiligen Rechtsschutz können geeignete Maßnahmen sein. Neben Kenntnissen des materiellen Rechts kommt es hier auf Erfahrung im Prozessrecht an. Natürlich vertreten wir Ihr Unternehmen entsprechend kompetent, wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht wird, um Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Ihre Ideen sind Ihr wertvollstes Kapital – wir bewahren es
Ein wesentlicher Faktor im Wettbewerb stellt schließlich das Urheberrecht dar, mit dem der Urheber in seiner Beziehung zum Werk und in dessen Nutzung geschützt wird. Wir beraten Sie bei allen Fragen zum geistigen Eigentum und zum Urheberrecht und vertreten Ihre Interessen in diesem Zusammenhang.
Ihr Ansprechpartner im Recht des unlauteren Wettbewerbs und Urheberrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Auszug unserer Kompetenzen
Urheberrecht/Geistiges Eigentum
- Verteidigung von Urheberrechten sowie Persönlichkeitsrechten und Werktitelschutz
- Vertragsgestaltung im Bereich der neuen Medien sowie Provider-, Agentur- und Portalverträge, Beratung und Vertretung bei Rechtsverstößen im Internet, Softwareurheberrecht, E-Commerce und mobile Dienste
Wettbewerbsrecht
- Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Abmahnungen, Schutzschriften und einstweilige Verfügungen, Vertragsgestaltung und Konkurrenzschutz