Alles unter einem Dach: Wir decken für Sie das gesamte Immobilienrecht in Osnabrück und Umgebung ab.

Unser Ansatz

Die Vorbereitung, Beurkundung und die Vollziehung von Grundstückskaufverträgen bildet einen Schwerpunkt notarieller Tätigkeit.

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Thema Immobilie. Beratungs- und Vertretungsbedarf ergibt sich hier insbesondere bei der Projektentwicklung und Vertragsgestaltung, bei baulichen Mängeln und den daraus ggfs. resultierenden außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, im Falle der Insolvenz eines Bauträgers und bei der Rückabwicklung gescheiterter Immobiliengeschäfte. Daneben helfen wir Ihnen engagiert bei Fragen aus den Gebieten des Miet- und Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Nachbarschaftsrechts und des Maklerrechts.


Ihre Ansprechpartner im Immoblienrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel

Auszug unserer Kompetenzen



 

Mit Sachverstand zur eigenen Immobilie bzw. zum eigenen Grundstück. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Die grundstücks- und immobilienrechtlichen Schwerpunkte der Notare bei Langheim.Riedel

Ein Schwerpunkt notarieller Tätigkeit ist das Grundstücks- und Immobilienrecht.

Hier entwirft und beurkundet der Notar Kaufverträge und Überlassungsverträge über Grundstücke und private sowie gewerbliche Immobilien.

Er erarbeitet die Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten.

Im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts gehören zudem der Bauträgervertrag und die Bestellung von dinglichen Rechten – insbesondere Grundpfandrechten – zum Kernbestand der Arbeit des Notars.

Ganz gleich aber, ob es um Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken, Beurkundungen von Immobilienkaufverträgen oder Teilungserklärungen geht – unsere Notare sind für Sie da.


Auf optimale Beratung und Vertrauen kommt es an

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks stellt von der wirtschaftlichen Bedeutung her für die meisten Menschen, aber auch für Projektentwicklungsgesellschaften und Unternehmen regelmäßig andere Rechtsgeschäfte in den Schatten. Vom Käufer werden erhebliche Investitionen vorgenommen, zusätzlich müssen oft Darlehen aufgenommen werden.

Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung und hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Daneben beschafft der Notar die zum Grundbuchvollzug erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen und sorgt für die Löschung von Hypotheken und Grundschulden, die vom Käufer nicht übernommen werden.


Wir regeln das für Sie

Insbesondere folgende Aspekte regelt Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Leistung und Gegenleistung
  • Löschung oder Fortbestand von grundbuchlichen Belastungen
  • Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
  • Aufteilung der Erschließungskosten
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)
Im Übrigen differiert der Vertragsinhalt danach, ob es sich beim Kaufgegenstand um einen Bauplatz, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder etwa um Gewerbeimmobilien handelt. In jedem Falle verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung, auf die Sie bauen können.

Auch die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Soll eine Immobilie noch vom Verkäufer errichtet werden, haben wir es mit einem Bauträgervertrag zu tun. Der Bauträgervertrag ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Werkvertrag.

Der Verkäufer liefert also nicht nur den Grund und Boden, sondern verpflichtet sich auch zur Errichtung des Gebäudes. Da der Kaufgegenstand vom Käufer noch nicht besichtigt werden kann, müssen eine Baubeschreibung und die Baupläne in die notarielle Beurkundung mit einbezogen werden. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zum Schutz des Käufers in Raten nach dem tatsächlichen Baufortschritt. Die Einzelheiten regelt die Makler- und Bauträgerverordnung. Der Notar überwacht auch beim Bauträgervertrag die Grundvoraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit und sorgt für den lastenfreien Grundbuchvollzug.

Aufgrund der Kombination von Werk- und Kaufrecht sind Bauträgerverträge recht umfangreich, da neben allgemeinen Regelungen des Kaufrechts auch Vereinbarungen enthalten sind zu:

  • Gewährleistung
  • Fertigstellungsfristen
  • Abnahme
  • Sonderwünschen

Um hier zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen, nehmen wir uns für Ihre Anliegen Zeit.


Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar Holger Riedel
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Fleige
Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Windmöller